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Einen Tafelausweis erhält, wer
- Arbeitslosengeld nach dem SGB II (Hartz IV)
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsunfähigkeit (SGB XII) bekommt oder
- dessen Rente oder sonstiges Einkommen staatlichen Zuschüssen entspricht.
Entsprechende Bewilligungsbescheide, Einkommensnachweise, Geburtsdokumente der Kinder und der Personalausweis sind bei Antragstellung vorzulegen.
Pro Erwachsenem einer Bedarfsgemeinschaft ist bei Tafeleinkauf ein Entgeld von 1,- Euro, pro Kind eine Summe von 50 Cent zu entrichten. Kinder ab 15 Jahre zählen als Erwachsene. Die Anzahl der Familienmitglieder wird im Tafelausweis erfasst, ebenso das Entgeld.
Bei Fragen ist das Büro unter der Nummer 0 42 02 / 95 31 76 telefonisch zu erreichen. Außerhalb der Bürozeiten läuft ein Anrufbeantworter.
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